Photovoltaikanlagen können gemäß dem Elektrizitätsmarktgesetz Nr. 6446 entweder mit oder ohne Lizenz errichtet werden. Nach Artikel 14 des Gesetzes zählen zu den Tätigkeiten, die von der Pflicht zur Lizenzierung und Unternehmensgründung befreit sind, auch „die Errichtung von Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien mit einer installierten Leistung von maximal einem Megawatt“. Für Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 1 MW greift das lizenzierte Erzeugungsmodell. Hierbei wird die Bedingung einer Erzeugungsanlage vorausgesetzt.
Der Weg zur lizenzfreien Stromerzeugung aus Solarenergie ist im nachstehenden Schema dargestellt.
FLUSSDIAGRAMM FÜR ANLAGEN DER ERNEUERBAREN ENERGIEN
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