Mit Unterstützung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Viehzucht sowie mit Vorbeitrittshilfefonds der Europäischen Union (TKDK KKYDP) wird für landwirtschaftliche und tierhaltende Betriebe eine Förderung von 50–65 % des Projektbudgets bereitgestellt, damit diese ihren Strombedarf durch erneuerbare Energien decken, ihre Rentabilität steigern und höhere Gewinne erzielen können. Auf diese Weise gilt allgemein: Auch wenn sich unsere geförderten PV-Projekte regional in der Energieproduktion unterscheiden, zahlt der Investor in einem Zeitraum von nur 20 bis 30 Monaten anstelle der Stromrechnungen an den örtlichen Netzbetreiber lediglich seinen Anteil von 50 %. Dadurch wird er mehr als 25 Jahre lang von den hohen Betriebskosten durch Stromrechnungen befreit und gleichzeitig von den stetigen Strompreiserhöhungen unabhängig. Darüber hinaus kann der überschüssige, in der Anlage erzeugte Strom 10 Jahre lang ab dem Inbetriebnahmedatum der Anlage zu dem von der Energiemarkt-Regulierungsbehörde (EPDK) festgelegten einheitlichen Endkundenpreis des jeweiligen Abonnententarifs ins nationale Netz eingespeist und verkauft werden, wodurch zusätzliche Einnahmen erzielt werden.
Geförderte Photovoltaikkraftwerke amortisieren sich in nur 2,5 Jahren und ermöglichen Ihnen, 20 Jahre lang kostenlosen Strom zu nutzen.
WELCHE INSTITUTIONEN GEWÄHREN FÖRDERUNGEN FÜR SOLARENERGIE?
ANDERE FÖRDERINSTITUTIONEN
Ein Investor, der eine Förderung erhält, zahlt innerhalb von etwa 2,5 Jahren anstelle von Stromrechnungen an den örtlichen Netzbetreiber nur seinen Anteil von 50 %. Damit ist er mehr als 25 Jahre lang von Stromrechnungen befreit und zugleich von den ständigen Strompreiserhöhungen unabhängig. Darüber hinaus kann der überschüssige, in der Anlage erzeugte Strom ins Netz eingespeist und verkauft werden, wodurch zusätzliche Einnahmen erzielt werden.
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